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Wie der deutsche Bundestag vermeldet, haben sich seit dem Jahr 2007 16.882 Ärzte entschieden in ein anderes Land auszuwandern. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Dabei sind ein Großteil der Ärzte in benachbarte EU-Staaten ausgewandert. So sind 4.269 Ärztinnen und Ärzte in die Schweiz, 1.659 nach Österreich, 1.041 in die USA und 605 nach Großbritannien ausgewandert. Über die Höhe des Ein- und Auswanderungssaldos und den Gründen für eine Auswanderung konnte die Bundesregierung keine Auskünfte erteilen.

Der Bundesregierung ist jedoch auch bewusst, dass Deutschland auch für Ärzte aus anderen Staaten ein interessanter und begehrter Arbeitsstandort ist. Man lege jedoch großen Wert darauf, die Vorgaben des globalen Verhaltenkodex der Weltgesunheitsorgianisation (WHO) bezüglich des Werbens um medizinische Fachkräfte einzuhalten, um in Länder mit medizinischen Personalnotstand die Gesundheitsversorgung nicht weiter zu gefährden. Daher habe man per Verordnung die aktive Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus Ländern mit einem kritischen Mangel an Fachkräften unterbunden.

Die Antwort der Bundesregierung enthält Informationen über die Kosten der Arztausbildung. So geht sie davon aus, dass die laufenden Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung für ein Studium in der durchschnittlichen Fachstudiendauer bei rund 193.000 Euro bis zum Staatsexamen liegen.

Kommentar: Laut Angaben der Bundesärztekammer verließen allein im Jahr 2013 3.035 Ärzte Deutschland um in anderen Ländern zu Arbeiten. Der Anteil der deutschen Ärzte betrug dabei 62,9 Prozent. Die Relevanz der Abwanderung kann besonders verdeutlicht werden, wenn betrachtet wird, welche Sozialversicherungs- und Steuerzahlungen dem Staat durch die Abwanderung entgehen. Laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) kostet die Ausbildung eines Arztes in Deutschland rund 436.000 Euro. Im Laufe des Lebens würde ein Arzt jedoch 1,075 Mio. Euro in die Staatskassen einzahlen. Daraus ergibt sich ein Überschuss von 639.000 Euro. Sollte ein Arzt jedoch innerhalb der ersten 15 Jahre nach seiner Ausbildung in ein anderes Land auswandern, würde sich so ein Defizit ergeben.

[ilink url=“http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_04/2014_206/01.html“] Link zur Quelle (Bundestag)[/ilink]