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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der GKV-Spitzenverband konnten bei der Verhandlung um höhere Honorare für niedergelassene Ärzte relativ schnell eine Einigung erzielen. Nur etwa eine Woche benötigten die Parteien, um zu einem von beiden Seiten akzeptierten Ergebnis zu gelangen. Den Ärztevertretern ging es vor allem um eine Anpassung des Arztlohns, um gestiegene Praxiskosten ausgleichen zu können.

Etwa 800 Mio. Euro mehr werden die Kassenärzte im nächsten Jahr erhalten. 132 Mio. Euro der Gesamtsumme werden dabei den Fachärzten zugutekommen. Weitere 132 Mio. Euro werden die Hausärzte erhalten. Dabei soll das Geld vor allem der Finanzierung von Leistungen von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten dienen. Vor allem Hausbesuche werden dadurch finanziell besser abgesichert. Die weiteren Millionen verteilen sich nach Maßgabe der Erhöhung des sog. Orientierungsschwerpunktes, der sich aus der Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt. Dieser steigt um 1,4 Prozent auf 10,27 Cent.

Für KBV und GKV-Spitzenverband galt das Prinzip der Selbstverwaltung. Insoweit ist es besonders begrüßenswert, wenn eine Einigung wie hier verhältnismäßig schnell erzielt werden kann. Dies betonen auch der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen und Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende der GKV-Spitzenverbandes.

Kommentar: In den Jahren 2007 bis 2011 sind die Arzthonorare kontinuierlich, und zwar im Durchschnitt um 17 Prozent, gestiegen. Auch in diesen Jahren profitierten vor allem die Fachärzte. Hier insbesondere die Augenärzte und Neurologen. Vielleicht sollte bei zukünftigen Erhöhungen noch mehr auf eine wirtschaftlich sinnvolle Verteilung geachtet werden. Insoweit ist ein konkret vorgesehener Finanzrahmen für Hausbesuche etc. begrüßenswert. Gerade vor dem Hintergrund der  fortschreitenden Delegation ärztlicher Leistungen wird die Frage der entsprechenden Finanzierung immer mehr an Bedeutung gewinnen.

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