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Die gesetzliche Krankenversicherung verfügt über einen Überschuss von 28 Milliarden Euro. Angesichts dieser Rekordreserve hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) der Frage gewidmet, was mit dem vorhandenen Überschüssen passieren soll. Hierzu hat die KBV ein weiteres Fragetool auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Ziel sei, auf Probleme in der Kassenlandschaft hinzuweisen, hieß es aus der KBV-Pressestelle am Mittwoch. Konkret stellt die KBV in der seitdem 16. Juli gestarteten Umfrage die Frage, ob diese Reserve für die Vergütung aller erbrachten ärztlichen Leistungen verwendet werden soll.

In regelmäßigem Abständen befragt die KBV zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen rund um die gesetzlichen Krankenkassen.

Kommentar: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ärztliche Behandlungen sind in den Jahren 2004 (21,86 Mrd. Euro) bis 2012 (28,36 Mrd. Euro) jedes Jahr gestiegen. Nach den Krankenhausbehandlungen und der Arzneimittelversorgung sind die Ausgaben, die der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugute kommen, der dritthöchste Ausgabenblock der GKV.

Trotz des Ausgabenanstiegs herrscht seit Jahren erhebliche Unzufriedenheit unter den Vertragsärzten, was die Höhe und die Entwicklung der ärztlichen Honorare im Rahmen der GKV betrifft. Dabei klagen die Vertragsärzte über rückläufige Praxisumsätze und Arzteinkommen. Innerhalb der Vertragsärzteschaft gibt es zudem Diskussionen über die angemessene Verteilung der Honorarmittel unter den ärztlichen Fachgruppen. Ursache dieser Unzufriedenheit ist vor allem die gesetzlich vorgeschriebene Budgetierung der Honorarmittel, die die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen zur Verfügung stellen.

Die Forderung nach einer Erhöhung der Vergütung aus den GKV Reserven ist daher aus Sicht der Ärzte nachvollziehbar. Allerdings hatten sich zuvor bereits viele andere Leistungserbringer und Interessensgruppen zu Wort gemeldet und ihren Anspruch auf „ein Stück der Torte“ angemeldet. So bspw. der  Deutsche Pflegerat, der eine Verwendung der GKV-Überschuss zur Finanzierung der Pflege nutzen möchte. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BGM), Annette Widmann-Mauz, sieht etwa in den Integrationsverträgen ein weiteres Handlungsfeld für die GKV Überschüsse. Professor Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), plädiert für eine Investition der Überschüsse in einen “Innovationsfonds”. Dieser sei aufgrund der fehlenden Innovationskomponente des Gesundheitsfonds eine Chance, neue innovative Versorgungsmodelle zu erproben.

[ilink url=“http://www.kbv.de//kbv-kompakt/10192.html „] Link zur Quelle (KBV)[/ilink]