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Kunden der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) müssen die Kosten für teure Medikamente in der Apotheke nicht mehr vorstrecken. Der Grund ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Bestandteil der Vereinbarung ist, dass bei Kunden mit hohen Arzneikosten eine Direktabrechnung mit örtlichen Apotheken, die sich an der Kooperation beteiligen, möglich ist. Dies gilt bundesweit, jedoch kommt es auf den Arzneibedarf an.

Der „Allianz Arzneimittelservice“ greift bei Fällen, in denen die Versicherten gleichzeitig Rezepte im Wert von mindestens 750 Euro einreichen. Die Direktabrechnung ist Teil des Gesundheitsmanagement-Programms der Allianz, das unter dem Namen „Gesundheitslotse“ läuft. Bei der Arzneimittelversorgung könne sich der Versicherer noch weitere Angebote für die Versicherten vorstellen, sagt Dr. Olaf Karitzki, Leiter ambulante Medizin bei der APKV.

Kommentar: Zwar betrifft diese Vereinbarung aufgrund des festgesetzten Rezeptwertes nur einen Teil der Apotheken-Kunden bzw. der Versicherten, doch ist dieser Service patientenorientiert und trägt zur Kundenbindung bei. Zudem ist für die teilnehmenden Apotheken von Vorteil, dass bei der Direktabrechnung das Inkasso-Risiko entfällt.

Eine ähnliche Zusammenarbeit ist der Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA)  mit der privaten Krankenkasse Debeka eingegangen, in dessen Rahmen Zyto-Apotheker erstmals parenterale Arzneimittel direkt abrechnen können.  Die Vereinbarung umfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützende Arzneimittel und verordnete Hilfsmittel.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-versicherungen/article/818929/allianz-rechnet-apotheken-ab.html“] Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]