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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung Verbesserungen am AMNOG verlangt. Die Forderungen bezogen sich vor allem auf mehr Klarheit und Verlässlichkeit bei der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie für die frühe Nutzenbewertung. Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Bernd Wegener, monierte, dass der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) seine Entscheidung nicht begründen müsse. Ferner könne das IQWiG anschließend die Vergleichstherapie noch einmal nach seinen Ideen interpretieren. Die jetzige Situation führe dazu, dass immer mehr pharmazeutische Unternehmen den deutschen Markt meideten, so der BPI.

Zudem forderte der BPI ein Ende des Preismoratoriums und der Zwangsabschläge. Wegen der weltweiten Referenzwirkung der deutschen Listenpreise sei es überdies wichtig, die Vertraulichkeit der Erstattungspreise gesetzlich zu verankern, mahnte Wegener.

Kommentar: Seit 2011 bewertet der G-BA den Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Dies hatte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) festgelegt. Mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie legt der G-BA ein Medikament fest, an dem sich der Zusatznutzen des neuen Arzneimittels messen lassen muss. Die Kritik des Verbandes bezieht sich vor allem darauf, dass der G-BA keine Begründungspflicht für eine zweckmäßige Vergleichstherapie hat.

In diesem Punkt will der G-BA der Pharmaindustrie nun entgegenkommen. Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess erwähnte in der öffentlichen Anhörung zur Novelle des Arzneimittelgesetzes, dass ein Arzneimittelhersteller künftig eine exakte Begründung über die Vergleichstherapie erhalten werde.

[ilink url=“http://www.bpi.de/nachrichten/2012-06-versorgung-gefaehrdet/“] Link zur Quelle (BPI)[/ilink]