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Menschen mit Behinderungen sollen nach Meinung von Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in der Impfverordnung Deutschlands besonders berücksichtigt und priorisiert werden. Dazu gehören vor allem Personen, die blind, sehbehindert, gehörlos und hörbehindert, aber auch mobilitätseingeschränkt sowie kognitiv beeinträchtigt sind. Dies geht aus dem Forderungskatalog der Behindertenbeauftragten hervor.  

Zu den besonders priorisierten Maßnahmen gehören demnach eine Verteilung von mehr FFP2-Masken, einen erhöhten Anspruch auf Antigen-Schnelltests und eine klare Impfpriorisierung, die für Menschen mit Behinderungen nachvollziehbar ist.  

Der Sicherheitsaspekt aller Maßnahmen soll dabei im Vordergrund stehen, fordern die Experten, denn bei benannter Zielgruppe ist das Ansteckungsrisiko durch den Kontakt zu Assistenz- und Pflegekräften erhöht. Manche der Betroffenen leben auch in Pflegeeinrichtungen und sind täglich von Pflegepersonal umgeben. Außerdem haben Menschen mit Behinderungen ein deutlich erhöhtes Risiko, an einem schweren Verlauf von COVID-19 zu erkranken. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, erklärt zudem, dass barrierefreie Zugänge beim Anmeldeverfahren in den Impfzentren in das überarbeitete Gesamtkonzept passen.  

Quelle: e-health-com.de