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Compliance-Systeme sind durch die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien in Unternehmen ein wirksames Mittel gegen Korruption. Dies gilt auch für das Gesundheitswesen. Denn je mehr Ärzte, Kliniken und Unternehmen diese Gesetze Vorgaben einhalten, desto weniger wird der Wettbewerb verzerrt. Doch wie sehen erfolgreiche Compliance-Systeme aus und wie weit sind sie in den verschiedenen Teilbranchen des Gesundheitswesens verbreitet?

Klinken: Universitätsklinikum Düsseldorf

An dem Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) dient ein Compliance System bspw. dazu, Strafbarkeitsrisiken für die Beschäftigten auszuschließen. Ferner können über ein Compliance-System etwa die Risiken im Umgang mit Drittmitteln für Forschung und Fortbildung oder mit Einladungen und Reisekosten minimiert werden. Ein solches System an einer öffentlichen Klinik der Maximalversorgung einzuführen, sei aber komplex. Einige Voraussetzungen für die Einführung des Systems hätte es aber bereits im Vorfeld, etwa durch eine Beschaffungsordnung für den Einkauf und eine Richtlinie für die Kooperation mit privaten Drittmittelgebern, gegeben.

Im Branchenvergleich seien Kliniken und Reha-Einrichtungen das Schlusslicht bei der Entwicklung von Compliance-Systemen, sagte der Jurist Professor Henrik Schneider von der Universität Leipzig. Dafür reagierten öffentliche Krankenhäuser aber konsequenter, wenn Verstöße aufgedeckt würden, weil dann Landesvorschriften mit Handlungszwängen griffen.

Arzneimittelhersteller: AstraZeneca

Am weitesten fortgeschritten bei der Einführung von Compliance Systemen seien Arzneimittelhersteller. Seit April 2011 gelte bspw. bei dem schwedisch-britischen Pharmaunternehmen eine neue globale Richtlinie, berichtet Dr. Boris Wilke, Director Compliance bei AstraZeneca. Demnach dürfen keine Werbehilfsmittel an Ärzte verteilt und weder Reise- noch Übernachtungskosten zu Kongressen oder Fortbildungsveranstaltungen gezahlt werden.

Medizintechnik: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker

Ein anderes Beispiel für erfolgreiche Compliance-Systeme ist die Medizintechnik und hier die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Seit 2009 sei die Abgabe von Hörgeräten in Arztpraxen stark zurückgegangen. Damals wurde der Paragraf 128 Sozialgesetzbuch V geschaffen. Er sanktioniert die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten. Bis dahin hätten manche HNO-Ärzte durch Kickbacks von Hörgeräteakustikern ein Zusatzeinkommen von über 20.000 Euro im Jahr erzielt, sagt Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker.

Kommentar: Seit März 2011 bietet der Prüfungsstandard PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Compliance-Verantwortlichen in Unternehmen Orientierung bei der Einhaltung von Gesetzen, Regelungen  und Selbstverpflichtungen im Rahmen eines Compliance-Management-Systems. Denn bei der Implementierung eines Verhaltenkodex schwingt immer etwas Verunsicherung mit. Denn einerseits sollen die Compliance-Systeme möglichst wenig Aufwand verursachen, aber andererseits sollen sie möglichst jedes Durchbrechen von Regelungen unterbinden. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei dem richtigen Abwägen zwischen zu viel Bürokratie und zu wenig Kontrolle zu.

Besonders aufwändig aufgrund der Vielzahl und der Heterogenität der Personengruppen dürfte sich die Einführung eines solchen Systems bei einer Klinik darstellen. Hierbei sollten verschiedene Schritte beachtet werden: Die Ausarbeitung von Ausführungsbestimmungen, die Beteiligung der Personalräte, Anwendungsschulungen für Verwaltungsmitarbeiter und Akzeptanzschulungen vor allem für Ärzte und wissenschaftliches Personal.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/818480/abpfiff-korruption-gesundheitswesen.html“] Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]