Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) appellierte in einer Pressemitteilung an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Vorteile von modernen Antidiabetika zu betrachten.
Am 1. Oktober wird der G-BA im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) über den Zusatznutzen des Bestandsmarkts der DPP-4 Inhibitoren entscheiden. Im Rahmen der nun nötigen Nutzenbewertung kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Dezember 2012 zu dem Schluss, dass die neuartigen Antidiabetika nur in sehr speziellen Situationen einen geringen Zusatznutzen gegenüber der Behandlung mit Metformin plus Sulfonylharnstoff haben. Oftmals orientiert sich der G-BA bei seinen Entscheidungen an den Studien des IQWiG, ob neue Therapieformen in die Regelversorgung aufgenommen werden und somit für Krankenkassen Erstattungsfähig sind.
Die DDG sieht jedoch die Bewertung des IQWiG vom Dezember für mangelhaft an. Dabei stärken fünf weitere große internistische Fachgesellschaften der DDG den Rücken. Sie bittet somit den G-BA den Patientennutzen in den Fokus der Entscheidung zu rücken und wissenschaftliche Argumente nicht durch Überlegungen zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen beiseitezuschieben. Denn durch die Behandlung mit DPP-4 Inhibitoren würden Patienten sehr viel seltener Unterzuckerungen erleiden und nicht so oft an Körpergewicht zunehmen. Sie könnten außerdem viel sicherer dosiert werden und sind auch bei eingeschränkter Nierenfunktion einsetzbar. Dies würden auch durch immer mehr Studien nachgewiesen.
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