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Dem Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegt ein Antrag vor, das Schmerzmittel Paracetamol künftig nur noch gegen Rezept anzubieten. Eine für Montag (11.06.12) erwartete Entscheidung wurde zunächst vertagt. Der Antrag auf Rezeptpflicht wurde nicht von der Behörde gestellt; öffentlich ist nicht bekannt wer der Antragsteller ist.

Hintergrund des Antrags ist, dass viele Konsumenten die Gefahren bei zu häufiger Anwendung unteschätzten. Bei Paracetamol können bei übermäßigem Konsum vor allem Leberschäden auftreten. Jährlich vergifteten sich rund 4000 Menschen mit Paracetamol, so Walter Schwerdtfeger, Präsident des BfArM.

Kommentar: Bereits am 1. April 2009 wurde eine Verkaufsbeschränkung für Paracetamol erlassen. Seitdem gibt es in Apotheken nur noch kleine Packungen mit je 20 Tabletten mit bis zu 500 mg Wirkstoff. Diese Vier-Tages-Dosis gilt als Maßstab dafür, wie lange man dieses Schmerzmittel ohne Begleitung durch einen Arzt maximal einnehmen sollte.

Geht es nach Walter Schwerdtfeger, dann sollten rezeptfreie Schmerzmittel ausschließlich in kleineren Mengen erhältlich sein. Größere Packungen sollten rezeptpflichtig sein. Diesbezüglich will das Institut alle freiverkäuflichen Schmerzmittel – neben Paracetamol auch Acetylsalicylsäure, Diclofenac und Ibuprofen – in gleich großen Mengen verkaufen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht ein Schmerzmittel als weniger bedenklich als ein anderes eingeschätzt wird.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht demgegenüber keine Notwendigkeit für kleinere Packungs­größen. Eine Rezeptpflicht wäre aus Sicht des Verbandes relativ sinnlos. Wichtig sei die Aufklärung zum Einsatz der Tabletten.

[ilink url=“http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/schmerzmittel-paracetamol-nur-noch-auf-rezept-1.1291725″] Link zur Quelle (Süddeutsche Zeitung)[/ilink]