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In der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen spricht sich die AOK-Baden-Württemberg für eine erhöhte Transparenz von Strukturen und Prozessen aus. Sie fordert eine Rahmenvereinbarung, die – mittlerweile bereits in Diskussion – das Bundesland flächendeckend mit den Krankenkassen vereinbart. Inhalt sei der Versorgungsumfang und dessen Erstattung für Flüchtlinge, der durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sichergestellt werden soll.

Die AOK zeigt sich mit bisherigen Beratungen für zuständige Ministerien zufrieden: Es bestehe ein Grundkonsens darüber, Flüchtlingen Zugang zum deutschen Gesundheitssystem zu gewähren.

Der Leistungskatalog werde wahrscheinlich ein wenig abgespeckt, dennoch soll eine medizinische Versorgung aller notwendigen Leistungen gewährleistet werden. Besondere finanzielle Herausforderungen sieht die AOK nicht, im Gegenteil, da der Verwaltungsaufwand verringert werden könne.

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