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Krankenhaus-Verbände setzen in Zeiten der Corona-Pandemie auf mehr finanzielle Unterstützung. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, mahnt jedoch für mehr Augenmaß beim Finanzbedarf deutscher Kliniken und Krankenhäuser, denn laut Bericht des Expertenbeirats, der sich nächste Woche trifft und vom Bundesgesundheitsminister einberufen wird, ist 2020 mehr Geld geflossen als noch 2019.  

Die stationäre Versorgung ist nach Ansicht von Litsch stabil und robust. Im Jahr 2020 sind neun Milliarden Euro zusätzliche finanzielle Hilfen geflossen, die zum einen aus Bundesmitteln zur Leerstands-Finanzierung stammten und zum anderen Boni der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zum Ausbau der Kapazitäten von Intensivbetten sind.  

Für 685 Millionen Euro für das Freihalten von Intensivbetten-Kapazitäten muss von den Kliniken noch Aufklärung geboten werden, wo das Geld überhaupt genau angekommen ist und wofür es verwendet wurde, klärt der AOK-Bundesverbands-Chef auf.  

Steuerzahler und Beitragszahler der GKV waren somit die Finanzierer von stationären Einrichtungen in der Corona-Krise, die man auch nicht mehr weiter zusätzlich belasten möchte, weil es im stationären Bereich keine Liquiditätsengpässe gibt und gab. Das Risiko für eine Insolvenz von Krankenhäusern war 2020 laut Banken-Report kleiner als noch 2019 und ist viermal so klein wie das der Gesamtwirtschaft.  

Martin Litsch erklärt im Vorfeld der Sitzung des Expertenbeirats schon mal, dass Kliniken vor allem Unterstützung erfahren müssen, die die Hauptlast der Corona-Auswirkungen tragen müssten. Die Finanzierung dieser Kliniken und Krankenhäuser hat Priorität, und nicht der wirtschaftliche Ausgleich für Leerstände in Krankenhäusern, die nicht die medizinische Versorgung von Covid-19-Erkrankten leisten müssen und Krankenhaus-Behandlungen aus betriebswirtschaftlichen Aspekten verschieben.  

Der AOK-Vorstandsvorsitzende plädiert daher für Augenmaß kombiniert mit differenzierten gesetzlichen Vorgaben, um die Versorgung im stationären Sektor qualitativ aufrechtzuerhalten.  

Quelle: kma-online.de