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Die Krankenkassen AOK Nordost und Barmer möchten nach einer erfolgreichen Pilotphase in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ihre Aktivitäten in der telemedizinischen Versorgung von Pflegeheim-BewohnerInnen ausweiten. Die beiden neuen Vertragspartner setzen In Kooperation mit ärztlichen Praxen und ambulanten Pflegeinrichtungen auf eine gerätegestützte telemedizinische Versorgung, die über die normalen Videosprechstunden hinausgehen. Das fünfte Sozialgesetzbuch, Paragraf 140a, gibt die Richtung vor: Demnach werden digitale medizinische Geräte zum Einsatz kommen, die von Pflegekräften bedient werden können und Ärztinnen und Ärzte bei kardiovaskulären Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und chronischen Wunden von betroffenen HeimbewohnerInnen unterstützen können. Stethoskope, Pulsoximeter und Blutdruckmessgeräte sowie weitere Medizingeräte werden dabei eingesetzt, damit die flächendeckende ambulante Telemedizin in Pflegeeinrichtungen ausgebaut werden kann. Für alle Akteure des Versorgungsprozesses gibt es nur Vorteile. 1,3 Millionen Klinikaufenthalte pro Jahr könnten so vermieden werden, weil die Televisite Kosten spart. Pflegeheim-BewohnerInnen profitieren von ambulanten statt stationären Versorgungen sowie telemedizinischen Errungenschaften. Auch das Pflegepersonal kann seine Kompetenzen durch die innovativen Gesundheitsanwendungen stärken, da sind sich beide Krankenkassen sicher.  

Quelle: aerzteblatt.de