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In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein können Arztpraxen mit Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) und der darauf basierenden Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM-Dienst, Verordnungen von Krankenbeförderungen bei der AOK Nordwest digital genehmigen lassen.  

Ärztinnen und Ärzte können demnach aus dem Praxisinformationssystem heraus Kostenanträge für Fahrdienste mit Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen mit Hilfe elektronischem Verfahren vornehmen. Ein Mausklick reicht danach, um den gesamten Prozess der Genehmigungsanträge zu vereinfachen, zu beschleunigen, zeitsparend zu gestalten und auch noch kostengünstiger werden zu lassen, denn die Übermittlungskosten fallen auch weg.  

Die AOK Nordwest hat ihren Prozess der elektronischen Verordnung von Fahrkosten so weit digitalisiert, dass zudem sämtlicher Papierkram entfällt. Die ehemals nach dem „Muster 4“ verordneten Krankenbeförderungen unterliegen in dem beschleunigten Genehmigungsverfahren auch der tagesaktuellen Übermittlung, sodass der schnelle Austausch zwischen Arztpraxis und Krankenkasse Vorteile für alle am Prozess Eingebundenen, inklusive PatientInnen, bietet.  

AOK-Chef Tom Ackermann ist glücklich über die Einführung der elektronischen Verordnung von Krankenbeförderung, kurz „eVO-Fahrkosten“, dessen Prozess in Deutschland bisher einmalig und richtungsweisend ist.  

Quelle: apotheke-adhoc.de