Die AOK Rheinland/Hamburg hat die BKK Mobil Oil wegen unzulässiger Mitgliederwerbung in drei Fällen verklagt. Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die BKK Mobil Oil wegen Vertragsbruch eine Strafe von 15.000 Euro je Fall, also 45.000 Euro an die AOK Rheinland/Hamburg zahlen muss.
Der Grund hierfür: Ende 2014 hatten sich die Kassen geeinigt, dass Verkäufer der Kassen nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung bei potenziellen Kunden anrufen dürfen und mit Wechselprämien und Boni werben dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Aber genau das habe die BKK Oil Mobil getan, urteilten die Richter. Sie teilten die Auffassung der BKK nicht und betonten, dass die in Aussicht gestellten kurzfristigen Prämien und Boni realitätsfern seien. Eine wirksame Einwilligung in die Telefonwerbung und eine angemessene Aufklärung der potentiellen Versicherten sei hier nicht gegeben.