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Mit der Ausschreibung der Rabattverträge für Schaumverbände hat sich die AOK Sachsen-Anhalt auf ein gefährliches juristisches Terrain begeben. Zum einen ist es nicht sicher, wie viele Verordnungen der Ausschreibungsgewinner hinterher wirklich von den Ärzten bekommt, zum anderen gibt es schon für das laufende Verfahren diverse Einsprüche. Diese zielen vor allem darauf ab, dass sich im Gesetz die Möglichkeit von Rabattverträgen nur auf Arzneimittel bezieht und nicht auf Verbandsstoffe.

Kommentar: Wir raten allen Herstellern sich ggf. juristische Hilfestellung zu holen und erst einmal nicht an der Ausschreibung teilzunehmen. Das Ergebnis der juristischen Einsprüche bleibt abzuwarten. Sollte die Ausschreibung wider Erwarten erfolgreich sein, können die Hersteller ihrerseits die Ärzte in Sachsen-Anhalt informieren, dass die Verordnungsfreiheit nicht eingeschränkt wird und jeder Arzt weiterhin frei entscheiden kann, welche Produkte für die moderne Wundversorgung jeweils individuell sinnvoll sind.