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Seit dem 1. April 2024 ist die Präqualifizierungsverpflichtung für Apotheken weggefallen, sodass gängige „apothekenpflichtige Hilfsmittel“ wie Spritzen und Inkontinenzhilfen beispielsweise nicht mehr umständlich an PatientInnen abgegeben werden müssen. Das „Bürokratiemonster“ Präqualifizierung ist somit für Apotheken (fast) vom Tisch und für insgesamt 18 Produktgruppen (PG) weggefallen. Wurden für das Jahr 2022 10,4 Milliarden Euro an Gesamtausgaben für Hilfsmittel errechnet, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufbringen musste, lag das Ausgabevolumen für apothekenübliche Hilfsmittel bei einem hochgerechneten Betrag von etwa drei Milliarden Euro.  

Auf Apotheken entfielen demnach etwa nur 20 Prozent des gesamten Ausgabevolumens, also 660 Millionen Euro (Ohne Pflegekassen-Abrechnungen). In diesem Betrag sind die wichtigsten PG der apothekenüblichen Hilfsmittel enthalten (632 Mio. Euro Umsatz) und 23 Millionen Euro für übrige Produktgruppen sowie fünf Millionen Euro für die PG 29, in der Stoma-Artikel sind. Produkte für den künstlichen Darmausgang gehören aber zu den nicht apothekenüblichen Hilfsmitteln und sind daher nicht von der Präqualifizierungspflicht befreit. 

Zu den wichtigsten Produktgruppen, die einen Umsatz weit über 600 Millionen Euro generieren, gehören beispielsweise – nach Stärke des Brutto-Umsatzes aufgelistet – Applikationshilfen wie Nadeln für Pens mit 280 Millionen Euro Umsatz. Inkontinenzartikel machen 116 Millionen Euro aus, gefolgt von Messgeräten (Blutzucker- und -druck sowie Lanzetten) mit 48 Millionen Euro und Absauggeräten mit 46 Millionen Euro an Umsatz. Sehhilfen, Bandagen und Orthesen gehören auch in diese Kategorie der wichtigsten PG.   

Quelle: MTD