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Ein Apotheker der Linden-Apotheke in Gräfenhainichen, Michael Spiegel, ist von seinem Apotheker-Kollegen, Hermann Vogel jr. der Winthir-Apotheke in München verklagt worden, weil er apothekenpflichtige Medikamente über Amazon verkauft hat und nicht die Datenschutzbestimmungen beachtet hat. Michael Spiegel, der über das Verkäuferprofil „Aposparer“ verkauft hat, darf künftig, so entschied es das Landgericht, nur noch verkaufen, wenn der Anmelde- oder Kaufprozess über eine Internet-Handelsplattform sicherstellt, dass der Kunde vorab seine Einwilligung zur Nutzung seiner persönlichen Gesundheitsdaten an Institutionen vergibt, die mit gesundheitsbezogenen Daten umgehen dürfen. Im konkreten Fall bedeutet das, dass Amazon mit besonders schätzenswerten Daten wie den Gesundheitsdaten nicht umgehen kann. Spiegel verstößt nach Auffassung des Landgerichtes und seines Kollegen gegen die Bestimmungen des Datenschutzes, da es sich bei den Informationen zur Bestellung der Medikamente um besonders schützenswerte Daten nach §3 Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) handelt. Das Landgericht musste ferner klären, unter welchen Bedingungen apothekenpflichtige Medikamente über Amazon verkauft werden dürfen. Alle 41 Versandapotheken, die ihre Produkte über Amazon anbieten, haben somit gegen die strengen Bestimmungen, die ein Apotheker zu beachten hat, verstoßen, weil „zu keinem Zeitpunkt eine Genehmigung zur Speicherung und Weiterverarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten durch die Kunden stattgefunden hat“, so die Richter. Die Klage wurde im Juli 2017 erhoben, ist nicht rechtskräftig, sodass Apotheker Spiegel in Berufung gehen kann.

Quelle: www.apotheke-adhoc.de