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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Apotheken vor Ort stärken, indem er ein sogenanntes Apotheken-Stärkungsgesetz zur Reformierung des Apothekenmarktes erlässt. Ein Referentenentwurf liefert die Details: Demnach sollen Apotheker in Zukunft sicher sein, dass festgelegte Preise und Preisspannen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zwingend sind, das gibt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nun mal so vor. Hält sich ein Pharmazeut nicht an das RX-Boni-Verbot, welches ins fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt wird, drohen ihm empfindliche Strafen von bis zu 50.000 Euro oder aber er wird von der Versorgung mit Arzneimitteln für die Dauer von zwei Jahren ausgeschlossen. Des Weiteren brauchen Apotheker keine Angst vor Zuweisungen von Verordnungen an ausgewählte Apotheken haben, da eine Beeinflussung der Versicherten durch Ärzte und Krankenkassen auch nicht zulässig ist; das Gleiche gilt auch für E-Rezepte. Bei chronischen Erkrankungen der Versicherten, die ganz bestimmte Medikamente über einen langen Zeitraum bekommen, werden spezielle Rezepte für die Dauermedikation (bis zu drei Packungen) ausgestellt, die dann bis zu einem Jahr nach der Ausstellung beliefert werden dürfen und von der GKV erstattet werden müssen. Außerdem erhalten Offizine 205 Millionen Euro mehr Honarar, darunter fallen 40 Millionen für Nacht- und Notdienste, 15 Millionen für Dokumentationen bei Betäubungsmittel-Abgabe und 105 Millionen, deren Ausgestaltung die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und der GKV-Spitzenverband aushandeln. Apothekenautomaten, wie von DocMorris in Hüffenhardt aufgestellt, sind in der Regel verboten, es sei denn, die Abgabestation ist direkt mit der Offizin verbunden. Auch für Botendienste von Apotheken gibt es neue Vorgaben. Grundsätzlich muss pharmazeutisches Personal die Versorgung der Patienten mit verschreibungspflichtigen Präparaten, wie im Eckpunktepapier angekündigt, übernehmen. Ansonsten gilt, dass das Rezept in der Apotheke vorzuliegen hat und der Patient beraten wurde, wenn Boten anderer Berufe die Aushändigung übernehmen. 

Quelle: Pharmazeutische Zeitung