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Der Apothekerdachverband ABDA ist auf den Zug um die Entwicklung des E-Rezeptes aufgesprungen. Kürzlich kündigte der Verbandspräsident Friedemann Schmidt an, dass man bis zum Apothekertag im Oktober einen eigenen Vorschlag zur Initialisierung einer elektronischen Verordnung konzipieren wolle. In einem sogenannten „Letter of intent“, der zusammen mit dem Bundesverband Apothekenrechenzentren (VDARZ) und dem Bundesverband Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) ausgearbeitet wurde, sind hauptsächlich drei Schwerpunkte aufgeführt: Zum einen sei die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zentral, zum anderen aber auch die selbstständige Entscheidung des Patienten über die Art und Weise des Rezeptwegs zur Apotheke. Das wichtigste Kriterium sei VDARZ-Vorstandschef Werner Dick zufolge der umfassende Schutz von Patienten- und Rezeptdaten.

Hintergrund der Bemühung der ABDA um das E-Rezept ist vor allem die Lockerung des berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbotes beim Ärztetag in Erfurt. Dort sprach sich zwar eine erhebliche Anzahl gegen eine gleichzeitige Lockerung des Fernverschreibungsverbot aus, allerdings wird – gemäß Experten – eine wachsende Nachfrage nach Fernbehandlungen auch einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung des E-Rezeptes haben.

Ärztezeitung