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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant eine Änderung am Gesetz zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken (VOASG) zur Vermeidung von Engpässen mit Parenteralia. In Zukunft soll die Herstellung und Abgabe verschiedener Apotheken untereinander möglich sein, auch zwischen Klinik- und Präsenzapotheken. Anders als mit der bisherigen Regelung soll dies nicht nur für anwendungsfertige Zytostatika, also Medikamente zur Hemmung von Krebszellen, gelten, sondern auch für individuell hergestellte Medikamente zur parenteralen Ernährung. In der Begründung der Länder seien regionale Versorgungsengpässe der Grund für die geplante Gesetzesänderung.

Die Arbeitsgemeinschaft Parenterale Zubereitung (Arge Parezu) hingegen sieht keinen Handlungsbedarf, da durch die Gesetzesänderung bestehende Versorgungsstrukturen gefährdet seien. Zudem sei laut Arge Parezu ein Zwischenhandel hinsichtlich der Auflagen zur Arzneimittelsicherheit zu minimieren. Daher schlägt die Arbeitsgemeinschaft vor, die alternativen Versorgungsanwendungen nach § 11 Abs. 3 ApoG nur auf den Fall eines lokalen Lieferengpasses zu beschränken. Diesen festzustellen soll der zuständigen Apothekerkammer unterliegen.

Quelle: apotheke-adhoc.de