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Nach Ansicht der Bundesregierung ist es Krankenkassen erlaubt, Ärzte über den Therapieeinsatz von preisgünstigen Arzneimitteln mit vergleichenden Hinweisen zu informieren, solange die Therapieinformationen den Werbeaspekt noch dominieren. Dies gilt ebenfalls für eigene Rabattarzneimittel.

Auslöser dieser Diskussion ist ein Rundschreiben der DAK Gesundheit, gemeinsam mit dem Arzneimittelhersteller Novartis, über das gegen Herzinsuffizienz helfende Arzneimittel Entresto. Laut Kathrin Vogler von der Fraktion Die Linke handelt es sich bei dem Schreiben eher um eine Werbung als um Arztinformationen, da Hinweise auf Risiken und Nebenwirkungen fehlten.

Die Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Annette Widmann-Mauz (CDU), weist diese Kritik zurück und sagt, dass auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie die Krankenkassen und ihre Verbände die Vertragsärzte zur Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise über Produkte und Preise zu informieren hätten. Ein werblicher Überhang würde im Einzelfall von der zuständigen Aufsichtsbehörde, welches im Fall der DAK das Bundesversicherungsamt ist, ermittelt werden.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/arzneimittelinformation-kassen-duerfen-vergleichend-informieren/“] Name der Quelle (apotheke adhoc)[/ilink]