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Auch mit einer ärztlichen Verordnung müssen Patienten in der Apotheke oft das Portemonnaie zücken. Für viele rezeptpflichtige Medikamente sind Zuzahlungen fällig, und ihre Zahl steigt, wie eine Veröffentlichung des Verbands Pro Generika zusammenfasst. Demnach wurden im vergangenen Jahr rund zwei Mrd. Euro Zuzahlungen von den Patienten fällig.

Der GKV-Spitzenverband legt in regelmäßigen Abständen die Festbeträge fest, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Liegt der Abgabepreis eines Herstellers um mindestens 30 Prozent darunter, fällt für die Patienten keine Zuzahlung an. Vielen Herstellern fehle es aber laut Pro Generika durch die anhaltenden Senkungen der Festbeträge an finanziellem Spielraum, Preise unterhalb der Zuzahlungsbefreiungsgrenzen anzubieten. Damit würden auf Dauer mehr Arzneimittel zuzahlungspflichtig.

Kommentar: Die Zuzahlungen für Arzneimittel liegen bei zehn Prozent des Apothekenabgabepreises, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Packung. Der Verband Pro Generika kritisiert, dass die Zuzahlungspolitik für die gesetzlichen Krankenkassen ein lukratives Geschäft sei. In vielen Fällen läge der Festbetrag für Arzneimittel weit unter einem Euro, die Zuzahlung dennoch bei fünf Euro. Dadurch habe die GKV allein im Jahr 2014 über zwei Mrd. Euro eingenommen, was in etwa dem gesamten Netto-Umsatz der Generikaindustrie entspräche. Diese Kritik muss allerdings mit Vorsicht genossen werden, denn laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zahlen Patienten für Arzneimittel, die weniger als fünf Euro Kosten, lediglich die Kosten für das Medikament, in diesem Beispiel weniger als ein Euro.

Zusätzlich haben Kassen die Möglichkeit, durch den Abschluss von Rabattverträgen die Kosten für Arzneimittel zu reduzieren und die Versicherten zu 50 Prozent oder komplett von der Zuzahlung für diese Produkte zu befreien.

[ilink url=“http://www.progenerika.de/zahl-des-monats/“] Link zur Quelle (Pro Generika)[/ilink]

[ilink url=“http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html“] Link zur Quelle (BMG)[/ilink]