Auch mit einer ärztlichen Verordnung müssen Patienten in der Apotheke oft das Portemonnaie zücken. Für viele rezeptpflichtige Medikamente sind Zuzahlungen fällig, und ihre Zahl steigt, wie eine Veröffentlichung des Verbands Pro Generika zusammenfasst. Demnach wurden im vergangenen Jahr rund zwei Mrd. Euro Zuzahlungen von den Patienten fällig.
Der GKV-Spitzenverband legt in regelmäßigen Abständen die Festbeträge fest, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Liegt der Abgabepreis eines Herstellers um mindestens 30 Prozent darunter, fällt für die Patienten keine Zuzahlung an. Vielen Herstellern fehle es aber laut Pro Generika durch die anhaltenden Senkungen der Festbeträge an finanziellem Spielraum, Preise unterhalb der Zuzahlungsbefreiungsgrenzen anzubieten. Damit würden auf Dauer mehr Arzneimittel zuzahlungspflichtig.
Zusätzlich haben Kassen die Möglichkeit, durch den Abschluss von Rabattverträgen die Kosten für Arzneimittel zu reduzieren und die Versicherten zu 50 Prozent oder komplett von der Zuzahlung für diese Produkte zu befreien.
[ilink url=“http://www.progenerika.de/zahl-des-monats/“] Link zur Quelle (Pro Generika)[/ilink]
[ilink url=“http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html“] Link zur Quelle (BMG)[/ilink]