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Differenzierte Preise anhand der Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG), dieses Vorhaben geht aus einem Konzeptpapier des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands hervor. Demnach soll sich der Preis für ein Medikament für verschiedene Patientengruppen nach der Wirkung auf den Patienten richten. Eine Gruppe, bei der ein Präparat keine Wirkung erzielt, soll somit nur einen Basispreis bezahlen. Patienten, die einen Zusatznutzen durch den Wirkstoff haben, sollen einen Aufschlag zahlen.

Für den Ausschluss eines Arzneimittels gibt es im Rahmen dieses Konzepts zwei mögliche Gründe. Zum einen dann, wenn das Präparat bei bestimmten Patientengruppen eine geringere Wirkung als die Vergleichstherapie hat, zum anderen dann, wenn der Hersteller kein Dossier zur Nutzenbewertung vorlegt.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68065/Arzneimittel-Kassen-wollen-Preise-am-Nutzen-fuer-Patientengruppen-orientieren“] Name der Quelle (Aerzteblatt)[/ilink]