Für die elektronische Arzneimittelbestellung der Apotheken beim pharmazeutischen Großhändler wird seit dem 1. Oktober 2013 ein neues technisches Verfahren schrittweise eingeführt, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) berichtet.
Bisher galt bei der Arzneimittelbestellung der Standard unter der Bezeichnung MSV2, bei dem die Bestelldaten zwischen den Apotheken und Großhändlern über eine Telefonleitung übertragen wurden. Mit dem neuen Standard MSV3 wird diese alte Methode durch die Anwendung eines internetbasierten Protokolls abgelöst. Bis Ende 2014 soll die neue Übertragungsform bundesweit eingeführt werden, um eine flächendeckende Vereinheitlichung der heutigen Webservices des Großhandels zu erzielen. Seit dem 1. Juli 2013 laufe bereits eine Pilotphase mit ausgewählten Apotheken, Softwarehäusern und Großhändlern.
Durch das neue Verfahren ergeben sich mehrere Vorteile für den Apotheker. So erhält der Apotheker etwa mehr Freiraum in der Bestimmung des Zeitpunkts der Auftragsübermittlung . Hierbei können etwa mehrere Bestellungen innerhalb eines Bestellzeitraums zu einer Lieferung zusammengefasst werden. Die Apotheken werden bei der Umstellung von den Softwareherstellern begleitet
Als technische Voraussetzung für die Umstellung ist lediglich ein Internetanschluss notwendig und ist somit mit keinen aufwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen und mit nur geringen Investitionskosten verbunden. Die Lieferfähigkeit von Apotheken gegenüber dem Verbraucher wird weiter verbessert. Der neue Datenübertragungsstandard wurde herstellerunabhängig vom Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) und vom Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) in Abstimmung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelt.
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