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Seit Einführung der sogenannten Arzneimittel mit Festbeträgen vor fast genau 30 Jahren, am 19.6.1989, haben die gesetzlichen Krankenkassen 8,2 Milliarden Euro eingespart. Durch die Erstattungshöchstgrenzen für bestimmte Arzneimittel mit unterschiedlichen Darreichungsformen, Wirkstoffmengen und Packungsgrößen, aber auch Indikationen hat der GKV-Spitzenverband es geschafft, überzogenen Preisvorstellungen der Pharmaindustrie entgegenzuwirken, die die zurückliegenden damaligen Reformmaßnahmen kritisiert und auf Änderung der 30 Jahre alten Festbetragsregelung besteht, die der Gemeinsame Bundesausschuss für bestimmte Arzneimittelgruppen festlegt oder bereits festgelegt hat. Eine Überarbeitung des Systems, so der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sei zwingend notwendig, um bei Arzneimitteln nach therapierelevanten Kriterien zu unterscheiden. Der GKV-Spitzenverband indes hält den schon Jahrzehnte mit Erfolg und Fairness anhaltenden Mechanismus für notwendig, da vor allem Patienten von der Preisbindung profitieren, ohne dabei allerdings auf die therapeutisch notwendige Auswahl an Arzneimitteln verzichten zu müssen. Bei 30.000 Fertigarzneimitteln aus 449 Festbetragsgruppen entfallen 80 Prozent der Arzneimittelverordnungen unter die Festbetragsregelung; 35 Prozent des gesamten Arzneimittelausgabenvolumens sind Arzneimittel mit Festbeträgen, ohne dass vom Patienten Aufzahlungen zu leisten sind. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass 20 Prozent aller Verordnungen und 20 Prozent aller Arzneimittelpackungen als Minimum der Festbetragsregelung unterliegen müssen. Der GKV-Spitzenverband plädiert auch weiterhin auf Fortführung dieses kostendämpfenden Systems, weil genügend qualitativ hochwertige Arzneimittel für eine gute medizinische Versorgung zur Verfügung stehen, für die der Patient keinen Cent zuzahlen muss. 

Quelle: Ärzteblatt