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„Eine verbindliche Liste von Indikationen und Wirkstoffen, bei denen der Austausch in der Apotheke verboten ist. Dies ist eine von mehreren Forderungen des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), die er in das Versorgungsgesetz aufgenommen sehen will.“

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/658309/bpi-will-liste-austausch-arzneien-regelt.html“]Link zur Quelle (aerztezeitung.de)[/ilink]

 

Kommentar: Was heute noch eine Forderung ist, kann bei einer Umsetzung eine Neuordnung der Vertriebsstrategie für viele Unternehmen zur Folge haben. Würde die abgebende Apotheke den Einfluss verlieren bei einer Verordnung auf Alternativen zurückzugreifen müsste die Steuerung der Produkte bereits mit der Verordnung beim Arzt beginnen. Grundsätzlich stellen sich vertriebsseitig für jeden Hersteller die Fragen:

  • Wie ist der initiale Weg auf das Rezept?
  • Wie kann nach einer Verordnung die Versorgung so „gesteuert“ werden, dass der Patient langfristig gewonnen wird?