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Über die Hausarztverträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem deutschen Hausärzteverband entbrannte ein Streit bezüglich der Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen. Der deutsche Hausärzteverband hatte ein eigenes Unternehmen (Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG  – HÄVG) gegründet, das zusammen mit privaten Abrechnungsdienstleistern die Umsetzung der Verträge übernehmen sollte. Hierbei wurde allerdings die Weitergabe von Patientendaten an Dritte gerichtlich untersagt.

Mit dem ab sofort gültigen neuen § 295a SGB V ist jetzt die Weitergabe von Patientendaten von Ärzten an private Abrechnungsstellen erlaubt.

Kommentar: Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist es nun möglich, zu der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in ihrem Kerngeschäft eine Konkurrenz aufzubauen. Mit Zunahme der Selektivverträge bzw. Hausarztverträge dürfte die Bedeutung der KBV schwinden. Für alle anderen Player im Markt wird in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit geschaffen. 

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/665817/selektivvertraege-gruenes-licht-private-abrechner.html“]Link zur Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]

[ilink url=“http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__295a.html“]Link zum § 295a SGB V[/ilink]