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Ärztenetze geraten zunehmend in finanzielle Schieflage. Viele haben sich in den vergangenen Jahren professionelle und dementsprechend kostenintensive Managementstrukturen mit eigenen Geschäftsführern geleistet um Zuschläge für Fördermittel und Selektivverträge zu erhalten.

Die nun herrschende Flaute bei Selektivverträgen mit Ärztenetzen lässt diese finanziell nicht gut dastehen, da die Aufsicht der Krankenkassen sich in letzter Vergangenheit immer restriktiver bei neuen Verträgen zeigt. Und wenn mal etwas passiert, „dann erst nach langen Verzögerungen wegen geforderter Vertragsänderungen“, so Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender der Techniker Krankenkasse. Auch die sog. Netzförderung, die seit Mai 2013 Förderungen von Arztnetzen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht, steckt noch in den Kinderschuhen, sodass auch hier erst einmal nicht mit Einnahmen zu rechnen ist.

Die 20.000 in Arztnetzwerken organisierten Allgemein- und Fachmediziner setzen nun alle Hoffnung in den Koalitionsvertrag und auf die dort vermerkten Plänen, die Rahmenbedingungen für Selektivverträge anzugleichen und die Evaluation der Wirtschaftlichkeit der Verträge erst nach jeweils vier Jahren zu überprüfen. Die Umsetzung des Vorhabens würde damit den Wildwuchs bei den Selektivverträgen deutlich eingrenzen. Bisher waren Selektivverträge nämlich über viele verschiedenen Paragrafen im SGB V umsetzbar.

Kommentar: Nicht nur die Kassenaufsicht (BVA) sondern auch die Kassen selbst ziehen die Bremse bei den Selektivverträgen an. Aus Angst vor vorzeitigen Zusatzbeiträgen versuchen sie jegliche Art von zusätzlichen Ausgaben zu vermeiden. So ist es seit Mai 2013 möglich, dass Arztnetzwerke neben den Mitteln aus Selektivverträgen der Kassen auch Mittel von den Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten. Als ein gutes Beispiel wird in diesem Zusammenhang immer die KV Schleswig-Holstein genannt. Diese stellt Netzen eine Förderung von bis zu 100.000 Euro in Aussicht. Bei anderen KVen sieht es jedoch gänzlich anders aus. So bieten einige KVen gar keine Förderung (KVWL) oder nur einen geringen Betrag (KV Sachsen-Anhalt) in Höhe von 1.000 Euro an. Die Unterstützung soll bei diesen KVen auf anderem Wege erfolgen. So sei es geplant die Netze bei Vertragsverhandlungen mit Kassen zu unterstützen und ihnen dementsprechend Daten zur Verfügung stellen.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/netze_kooperation/article/854392/verbindliche-foerderung-aerztenetze-hoffen-grosse-koalition.html“] Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]