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Das geplante Arztinformationssystem (AIS) wird auch vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BIP) begrüßt, da es laut Aussage des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers, Norbert Gersch, „eine ganz zentrale Weichenstellung für die Zukunft“ darstellt. Den Ärzten würden über ihr Praxisverwaltungssystem zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt, die Ärzte in der Therapieentscheidung positiv beeinflussen könnten; denn im Rahmen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, das ist der Sachverhalt der dahinter steckt, ist es geplant, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in die Arztinformationssysteme zu integrieren. Die Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung kommen dabei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der vom Gesetzgeber aufgefordert wird, innerhalb eines Monats nach Festlegung der frühen Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels eine maschinenlesbare Fassung zu veröffentlichen. Diese Fassung wird dann in den Praxen mit Hilfe der Software der Praxisverwaltungssysteme der Ärzte im Rahmen des AIS abzurufen sein. Genauere Einzelheiten wird das Bundesgesundheitsministerium unter dem neuen Minister, Jens Spahn, der eher einen „konfrontativen Stil“ bevorzugt, in Kürze bekanntgegeben. Der Arzt soll allerdings durch die Beschlüsse des G-BA nicht in seiner Therapiefreiheit eingeschränkt werden. Experten aus Ärzteschaft, Pharmaindustrie und Krankenkassen diskutieren zur Zeit, wie das AIS im Detail ausgestaltet werden soll. Die neuen Arzneimittel, die in das System aufgenommen würden, wären in der Regel eher Medikamente für die Behandlung chronisch Kranker, da der Arzt sich mit den neuen Gegebenheiten erst auseinander setzen muss und die Verordnung für den Patienten daher später ausstellen könnte. Einige Experten plädieren auch für die Aufnahme der ärztlichen Leitlinien in das AIS. Ein Ampelsystem, wonach den Ärzten angezeigt wird, welches Medikament sinnvoll oder nicht sinnvoll oder nur bedingt sinnvoll ist, hält Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, nicht für zeitgemäß, da es den Ärzten ein falsches Bild liefert. Ärzte sollen aufgrund von evidenzbasierten Informationen des G-BA individuell entscheiden können und in ihrer Auswahl bestimmter Arzneimittel unterstützt werden.

Ärzteblatt