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Ein Verordnungsentwurf des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Aufstockung des Bundeszuschusse zum Gesundheitsfonds in Höhe von 14 Milliarden Euro anstatt angesetzter sieben Milliarden Euro erhält, um im Jahr 2022 mehr Planungssicherheit zu haben. 28,5 Milliarden Euro wäre dann die Höhe des Bundeszuschusses anstatt üblicherweise ausgezahlter 14,5 Milliarden Euro.  

Die Bundesregierung verspricht sich von der Maßnahme eine zusätzliche Stabilität der gesetzlich festgelegten Höhe von durchschnittlich 1,3 Prozent des Zusatzbeitrages, der durch Zusatzbeitragssatzsteigerungen zu Belastungen der Versicherten führen würde. Beitragssatzsteigerungen sind durch die Erhöhung der Gelder zum Bundeszuschuss somit erst einmal nicht zu erwarten. Die Corona-Pandemie wird aber auch im Jahr 2022 zu „konjunkturbedingten Mindereinnahmen“ führen, prognostizieren Experten in Finanzierungsfragen. Auch sind die Reserven der GKV geschmolzen, weil bereits acht Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds geflossen sind.  

Die Schätzerkreis-Prognose aus Vertretern des BMG, des Bundesamtes für soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes ist zu dem Schluss gekommen, dass Einnahmen von 256,8 Milliarden Euro steigende Ausgaben in Höhe von 284,2 Milliarden Euro weit übersteigen werden. Eine klaffende Finanzlücke von 27,4 Milliarden Euro ist nach Experten-Berechnungen zu erwarten, die durch die errechneten Gelder des Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent – die AOK hat hier einen Betrag von 20,5 Milliarden Euro für alle Versicherten der GKV ermittelt – nicht gedeckt werden können. Somit würden mit eingerechneten 2,1 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds trotzdem noch sieben Milliarden Euro fehlen, die nun nach dem Entwurf des BMG vom Bundesfinanzministerium abgesegnet werden müssten.  

In einer Entscheidung des Bundestages in den nächsten Wochen, erwarten die Krankenkassen dann eine schnelle Finanzierungszusage, damit auch die Beiträge in 2022 stabil gehalten werden können.  

Quelle: www.aerzteblatt.de