Seite wählen

Der Brancheninformationsdienst MTD-Verlag hat vom Pressesprecher des Bundesversicherungsamts (BVA) erfahren, dass die Kaufmännische Krankenkasse als nun schon dritte gesetzliche Krankenkasse Ausschreibungen in einem hochsensiblen Hilfsmittelversorgungsbereich vorgenommen hat. Nachdem das BVA als Aufsichtsbehörde bereits die Ausschreibungen der DAK und der Barmer zur Stomaversorgung und für Beatmungsgeräte, sogenannte  CPAP-Geräte, als nicht zweckmäßig eingestuft hat, weil sie mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden sind, wird nun auch die KKH aufgefordert, dies unterbleiben zu lassen. Die Ausschreibung, in diesem Fall für manuell und automatisch anpassbare Beatmungsgeräte und Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung zur außerklinischen, also häuslichen Beatmung, ist aufzuheben, das fordert die Kassenaufsichtsbehörde BVA. Die KKH hatte die Geräte zur häuslichen Beatmung in sieben Losen ausgeschrieben und die Termine für die Abgabe von Angeboten jeweils zweimal verschoben. Die Angebote sollten ursprünglich bis zum 23. Januar 2018 abgegeben werden, dann wurde der Abgabetermin auf den 31. Januar und letztlich auf den 7. Februar verlegt. Bereits im Januar 2018 musste sich die KKH vom Industrieverband Spectaris die Kritik gefallen lassen, dass das umstrittene Vergabeverfahren zur lebenserhaltenden außerklinischen Beatmung der Intention des Gesetzgebers hinsichtlich einer qualitativ hochwertigen Versorgung widerspreche und deshalb nicht zweckmäßig, sondern sogar rechtswidrig sei.

Quelle: www.mtd.de