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Die gesetzlichen Krankenkassen geben noch immer viel zu viel Geld für patentfreie biotechnologische Arzneimittel aus, das geht aus einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor. Kostengünstigere Nachahmer-Produkte, die sogenannten Biosimilars, kommen durchschnittlich nur in 15 Prozent der verordneten jeweiligen Wirkstoffgruppen zum Einsatz. Das könnte sich ändern, sobald das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zum Tragen käme. Das Gesetz regelt dann die verpflichtende Substitution, also den Austausch von teuren Biologika durch zum Teil bis zu 70 Prozent günstigere Biosimilars. Der Bundesrat muss noch dem geplanten GSAV, nachdem über den Regierungsentwurf im Bundestag beraten wurde, zustimmen. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss muss der Austauschbarkeit der Biologika, die keinen Patentschutz mehr haben, zustimmen. Dies gilt auch für das umsatzstärkste Biologikum Humira mit dem Wirkstoff Adalimumab, das seit November 2018 seinen Patentschutz verloren hat, und laut Analyse des WIdO durch günstigere Biosimilars zu ersetzen wäre. Einsparungen von drei Milliarden Euro jährlich bei heutigen Ausgaben für patentfreie biologische Arzneimittel von vier Milliarden Euro wären so möglich. Die teuren Originalpräparate machen heutzutage demnach bei GKV-Gesamtausgaben für Arzneimittel von 39,4 Milliarden Euro knapp zehn Prozent des GKV-Gesamtmarktes aus, der dann, wenn das aktuell geplante Arzneimittelgesetz zur sicheren Versorgung umgesetzt würde, deutlich geringer ausfallen würde. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, wie schon bei den Generika geschehen, den Austausch bestimmter Biologika in der Apotheke zur Pflicht machen. Für den Vizegeschäftsführer des WIdO, Helmut Schröder, erhöht der Austausch der Originalpräparate durch Biosimilars den Wettbewerbsdruck auf die Hersteller des Originalbiologikums, vor allem dann, wenn günstigere Präparate zur Neueinstellung von Patienten und auch bei Folgeverordnungen durch Ärzte aufgeschrieben werden.   

Quelle: Pharmazeutische Zeitung