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Aus einer Pressemeldung des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren e.V., kurz BAO, geht hervor, dass ambulante Operationen und nicht-stationäre Eingriffe in Zukunft besser vergütet werden sollen, um die Patientenversorgung für die Betroffenen besser, sicherer und preiswerter zu gestalten. Denn im internationalen Vergleich hinkt Deutschland unter dem Motto „ambulant vor stationär“ deutlich hinterher.  

Der Verband kritisiert dabei vor allem die zu geringe Vergütung der extrabudgetären Leistungen der Fachärzte für ambulantes Operieren, von denen der BAO etwa 3.000 vertritt, die hier organisiert sind, und die zu starke Budgetierung, weil die Honorare nicht die eigentlichen Kosten des ambulanten chirurgischen Eingriffs abdecken.  

Die AOK hingegen stellt sich mit ihrem Positionspapier gegen die Vorgaben des Bundesgesundheitsministers, der bestimmte Fallzahlen im ambulanten Sektor vorgibt und das IGES-Institut angewiesen hat, mehr Fälle von ambulanten Eingriffen zu untersuchen, um den Leistungskatalog zu erweitern.  

Der AOK Bundesverband ist dagegen aber für noch geringere Vergütungen und fordert mehr Leistungen in den extrabudgetierten Teil der Gesamtversorgung zu packen. Damit fallen und fielen ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe, die sonst in Krankenhäusern stattfinden würden, auch unter die Maßnahmenregelung der AOK.  

Der BAO ist aus all den aufgezählten Gründen, und auch weil junge Ärzte abgeschreckt werden könnten, für eine Neuorganisierung der ambulanten Eingriffe wegen schlechter Bezahlung. Der BAO-Präsident Dr. Axel Neumann fordert auf, die Versorgungsstrukturen und die Vergütung in diesem Zusammenhang zu überdenken, damit Eingriffe dieser Art sicher sind und bleiben. Vor allem die gestiegenen Anforderungen an die Hygiene und die IT-Strukturen kosten mehr Geld, was damit – durch das Vorhaben der AOK infolge erweiterter Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen – in Gefahr sein könnte. Der Präsident des Verbandes übt aber vor allem Kritik, weil die AOK die „angestrebte Ambulantisierung der medizinischen Leistungen bewusst behindert“.  

Quelle: www.gesundheit-adhoc.de