Seite wählen

Wie in der letzten Ausgabe berichtet, hat Paul Hartmann nach dem Verlust der Inkontinenzversorgung seine zuvor versorgten Patienten direkt angeschrieben und Ihnen Inkontinenzprodukte auf Privatrechnung angeboten. Die Barmer GEK befürchtet nun, dass es in den Geschäftsstellen zu einem erhöhten Beratungsbedarf der Versicherten kommen könnte, wenn die privat bezogenen Hartmann-Produkte nicht erstattet werden. Der Vorstand der Kasse hatte die Geschäftsführung des Herstellers daher am vergangenen Freitag zum Gespräch gebeten und Hartmann hat zugestimmt, „dass es keine weiteren Anschreibeaktionen gibt“ – so ein Sprecher der Kasse.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/markt/barmer-zuegelt-hartmann“]Link zur Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]

Kommentar: Dieser Vorgang ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig der Wettbewerb in vielen Teilen des Gesundheitswesens funktioniert. Nur der durch die Ausschreibung festgelegte Versorger darf die Patienten (mit unter Umständen schlechterer Qualität) versorgen, die Möglichkeit sich freiwillig eine bessere Versorgung zu kaufen, wird ihm von der Krankenkasse genommen. Damit wird der Patient auf der einen Seite zu einer „Krankenkassenhörigkeit“ erzogen, auf der anderen Seite wird jeglicher Wettbewerb unterbunden.