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Die Barmer GEK plant den Abschluss eines Vertrages gem. § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit enteraler Ernährung.

Der Vertrag beinhaltet folgende Positionen:

  • Monatspauschale – Versorgung mit Applikationshilfen, technischen Hilfsmitteln und Zubehör zur
  • enteralen Ernährungstherapie mittels Schwerkraft oder Ernährungspumpe
  • Monatspauschale – Versorgung mit Verbandmitteln zur Versorgung der PEG
  • Monatspauschale Standardnahrung
  • Monatspauschale Spezialnahrung
  • Monatspauschale Kinderversorgung
  • Monatspauschale Trinknahrung bzw. Nahrungsergänzungsmittel

[ilink] Link zur Quelle (MTD-Instant 34-36)[/ilink]