Die Barmer GEK plant den Abschluss eines Vertrages gem. § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit enteraler Ernährung.
Der Vertrag beinhaltet folgende Positionen:
- Monatspauschale – Versorgung mit Applikationshilfen, technischen Hilfsmitteln und Zubehör zur
- enteralen Ernährungstherapie mittels Schwerkraft oder Ernährungspumpe
- Monatspauschale – Versorgung mit Verbandmitteln zur Versorgung der PEG
- Monatspauschale Standardnahrung
- Monatspauschale Spezialnahrung
- Monatspauschale Kinderversorgung
- Monatspauschale Trinknahrung bzw. Nahrungsergänzungsmittel
[ilink] Link zur Quelle (MTD-Instant 34-36)[/ilink]