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Die Barmer GEK hat derzeit die Versorgung mit Antidekubitus-Liegesystemen für die Laufzeit von vier Jahren ausgeschrieben. In der Ausschreibung werden dabei umfangreiche Service- und Dienstleistungen auf Basis einer Versorgungspauschale definiert.

Die Zweckmäßigkeit dieser Ausschreibung kritisiert nun der Bundesverbandes des Sanitätsfachhandels (BVS) mit Verweis auf  §127 (1) Satz 4 SGB V und beruft sich hierbei besonders auf den hohen Dienstleistungsanteil der Versorgung. Ferner bemängelt der BVS, dass die Auschreibung aufgrund der hohen Individualität der Versorgungssituation nicht standardisierbar sei.

[ilink url=“http://www.mtd.de/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=336:barmer-gekausschreibung-antidekubitus-liegesysteme&catid=1:aktuell&Itemid=1″] Link zur Quelle (MTD) [/ilink]