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Eine Analyse der Krankenkasse Barmer hat ergeben, dass Unternehmen hinsichtlich elektronischer Krankschreibungen offen sind und die Digitalisierung von Krankschreibungen – also papierlos – begrüßen. Die digitale Krankschreibung wird nämlich ab 2023 flächendeckend eingeführt. ArbeitgeberInnen sind dann zu einem elektronischen Abruf verpflichtet.  

In diesem Jahr findet erst einmal ein Pilotprojekt zur elektronischen Krankschreibung, kurz eAU, statt, um analysieren zu können, wie viele elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Kassen von Ärztinnen und Ärzten übermittelt worden sind:  Demnach wurden in der 22. Kalenderwoche, vom 30. Mai bis zum 5. Juni, etwa 20 Prozent Krankschreibungen digitalisiert, die dann ein paar Monate später, in der 42. KW (17. Bis 23. Oktober) schon die Marke von etwa 80 Prozent überschritten haben. Danach hat sich die Zahl der eAU vervierfacht, bei gleichzeitig sinkender Fehlerquote von 5,9 Prozent auf 0,3 Prozent im selben Zeitraum. Barmer-Vorstandsvorsitzender Christoph Straub peilt sogar eine 95-prozentige Digitalisierungsquote an.  

Das Barmer-Projekt zeigt aber ganz deutlich, dass ArbeitgeberInnen deutliches Interesse am Aufschwung der Digitalisierung in Bezug auf eAU haben, denn wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres insgesamt 128.000 Abrufe getätigt, sind es in den vier Monaten des dritten und vierten Quartals schon 116.000 downgeloadete digitale Krankschreibungen.  

Ab dem 24. November 2022 beginnt die Barmer mit einer Seminarreihe mit dem Titel „Änderungen in der Sozialversicherung“, um Unternehmen flächendeckend mit Informationen über Innovationen in diesem Bereich zu versorgen.  

Quelle: e-health-com.de