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Der Gesetzgeber wünscht Wettbewerb zwischen den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um dafür in einem solidarischen Sozialversicherungssystem gleiche Voraussetzungen für die Marktteilnehmer zu schaffen, wurde der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (morbi-RSA) zwischen den Kassen und Bundesländern eingeführt. Der Freistaat Bayern hat allerdings inzwischen schon wiederholt klar gemacht, durch diesen unangemessen benachteiligt zu werden.

Die Versorgungsstruktur Bayerns werde laut eines Gutachtens, welches im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) erstellt wurde, nicht ausreichend vom Bund gegenfinanziert. Stattdessen flössen zunehmend Versichertengelder aus Bayern in andere Bundesländer, während die Zuweisungen nicht ausreichten, um die Leistungsausgaben in Bayern nachhaltig zu finanzieren. So seien den bayerischen Beitragszahlern im Jahr 2011 rund 2,16 Mrd. Euro verloren gegangen.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) kritisierte: „Das ist ungerecht. Der Gesundheitsfonds darf kein verdecktes Transfersystem zwischen den Ländern zu Lasten Bayerns sein. Außerdem wird die Versorgungsinfrastruktur im Freistaat nicht ausreichend gegenfinanziert. Konkret heißt das: In Bayern tätige Kassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds nicht genügend Geld, um ihre Ausgaben zu decken.“ Die Ministerin forderte daher erneut eine Entlastung des Freistaats beim Gesundheitsfonds sowie die Einführung eines Regionalfaktors im Morbi-RSA. Gleichzeitig betonte Huml aber, dass Bayern sich zur solidarischen Finanzierung der GKV bekenne.

Kommentar: Der Morbi-RSA ist in einem Krankenversicherungssystem, welches risikounabhängige Beiträge erhebt, notwendig, da sich Kassen ansonsten verstärkt auf die Anwerbung junger, gut verdienender gesunder Versicherter konzentrieren würden. Ein solcher Wettbewerb durch Risikoselektion trägt aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht positiv zur Gesundheitsversorgung der Versicherten bei, sondern verursacht lediglich Kosten. Seit 2009 findet im Rahmen des Gesundheitsfonds, der gemeinsam mit dem Morbi-RSA startete, ein vollständiger Ausgleich der beitragspflichtigen Einnahmen  zwischen den Kassen statt. Zu den indirekten Risikomerkmalen Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente findet eine direkte Morbiditätsorientierung durch die Berücksichtigung von rund 80 Krankheiten statt. So soll sichergestellt werden, dass kranke Versicherte für die Kassen nicht zwangsläufig schlechte Risiken darstellen und sie deshalb die Versorgung insbesonderer chronisch Kranker vernachlässigen.

[ilink url=“http://www.bayern.de/bayern-durch-gesundheitsfonds-zunehmend-belastet-gutachten-belegt-umverteilung-ministerin-huml-fordert-mehr-gerechtigkeit-durch-regionalfaktor-2/“] Link zur Quelle (Bayerische Staatsregierung)[/ilink]

[ilink url=“http://www.stmgp.bayern.de/service/doc/2014_09_21-endbericht-rsa_bayern.pdf“] Link zur Quelle (Gutachten)[/ilink]