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Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und der Industrieverband Spectaris streiten sich um Ausschreibungen für die außerklinische Beatmung. Der Fachverband Medizintechnik beim Spectaris ist der Ansicht, dass eine lebenserhaltende Hilfsmittelversorgung wie die häusliche Beatmung durch Ausschreibungen eine Gefahr von massiven Gesundheitsrisiken für die Patienten bedeuten kann und sogar rechtswidrig ist. Laut Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sind Ausschreibungen bei individuell angefertigten Hilfsmitteln sowie Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil durch den Gesetzgeber untersagt. Die KKH wehrt sich jedoch gegen die Vorwürfe des Industrieverbands. Diese Ausschreibungen würden nicht zu Qualitätsdefiziten führen, weil die Patienten durch die Betreuung von Hausarzt und häuslichem Pflegedienst außerordentlich gut versorgt seien. Der Homecare-Provider als Hilfsmittellieferant hat im Gegensatz zu dem von Spectaris vermittelten Eindruck lediglich die Aufgabe als nachgeordnete Beratungsstelle auch Wartungsaufgaben zu übernehmen. Auch die Beatmung von Kindern sei laut KKH nicht gefährdet, wie Spectaris der Krankenkasse vorwirft. Jetzt soll das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde prüfen, ob die KKH gesetzeskonform handelt, denn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat bei einer Stoma-Ausschreibung durch die DAK darauf hingewiesen, dass im Gesetz keine Regelung getroffen wurde, welche der 33 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses mit ihren jeweils Hunderten von Hilfsmitteln vom Ausschreibungsverbot betroffen sind. Die Prüfung der Behörde wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Ärzteblatt