Gefälschte Arzneimittel schaden den Patienten, die sie nehmen, nicht selten erheblich. In harmloseren Fällen sind sie wirkungslos, im schlimmsten Fall können sie erhebliche unerwünschte Wirkungen bis hin zu Vergiftungen verursachen. Für die Industrie sind vor allem die finanziellen Schäden immens. Um Patienten und Hersteller zu schützen, soll ab 2019 ein wirksamer Schutzschild verhindern, dass Fälschungen auf den Markt kommen. Dieses Ziel ist nun ein Stückchen näher gerückt.
Am 14. August informierte die Initiative SecurPharm, dass ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Fälschungsrichtlinie getan wurde. Die EU-Kommission hat demnach den Entwurf mit den technischen und organisatorischen Vorgaben veröffentlicht. Ab 2019 soll es Fälschern nicht mehr möglich sein, gefälschte Arzneimittel in der EU in den Verkehr zu bringen. Arzneimittelhersteller, Händler und Apotheken arbeiten seit 2011 an einer Lösung zur Eindämmung von Fälschungen. Die nun veröffentlichte Richtlinie wird seit 2013 erprobt.
Pharmagroßhändler fürchten indes die Umsetzung der Richtlinie. Sie müssen dafür die Logistik für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel lückenlos zurückverfolgen können. Die Höhe der zusätzlichen Kosten wird auf über 600 Mio. Euro geschätzt. Der Bundesverband Phagro hält die Richtlinie eigenen Angaben zufolge für übertrieben
[ilink url=“http://www.securpharm.de/fileadmin/pdf/pressemeldungen/2015-08-14_PM_delegierter_Rechtsakt_ist_oeffentlich.pdf“] Link zur Quelle (SecurPharm)[/ilink]