Die Bundesregierung plant eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung. Dies berichten die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Bild“. Entschieden wird darüber voraussichtlich im Oktober, in Kraft treten wird die Änderung zum 1. Januar.
„Würden die Grenzen nicht mit dem Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben“, begründete ein Sprecher der Bundesregierung die jährliche Anpassung. Dementsprechend würden vor allem Besserverdiener künftig stärker belastet.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die jährliche Bemessungsgrenze derzeit bei 69.600 Euro (Ost: 58.800 Euro), in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 45.900 Euro. Auf der anderen Seite soll der Beitrag zur Rentenversicherung im kommenden Jahr spürbar sinken – von 19,6 auf 19 Prozent.
Außerdem solle der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert werden. Laut Verordnungs-Entwurf werde die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel möglich sei, im kommenden Jahr auf 52.200 Euro (bisher: 50.850 Euro) angehoben. Die Beitragsanhebungen sollen im Oktober vom Kabinett beschlossen werden.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat trotz der derzeit guten Finanzlage der gesetzlichen Kassen eine Beitragssenkung ausgeschlossen. Da in Zukunft mit steigenden Ausgaben zu rechnen sei und sich auch die wirtschaftliche Situation in Deutschland verschlechtern kann, blieben keine Spielräume für eine Beitragssenkung. Im Falle der von ihm präferierten Prämienausschüttung würde das Geld dann nur an die Versicherten fließen; Arbeitgeber würden nur im Falle einer gesetzlichen Beitragssenkung profitieren.