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Mal ist sie dicker, mal dünner, aber der genaue Inhalt ihrer Patientenakte ist für Patienten meist ein Mysterium. Dabei haben sie ein Recht auf Einsicht in die Aufzeichnungen, und laut einer Studie des Verbands Bitkom besteht seitens der Patienten auch durchaus Interesse. Doch wenige fragen tatsächlich nach und bitten um die Aushändigung ihrer Akte. Die geplante elektronische Patientenakte würde das vermutlich ändern: Die Bitkom-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Befragten einen direkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten wünschen.

Laut der repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom wollen neun von zehn Bundesbürgern (87 Prozent) direkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten, die in Arztpraxen, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen erfasst werden. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Die Patienten wollen endlich selbst Herr ihrer persönlichen Gesundheitsdaten werden.“ Er gibt allerdings zu bedenken: „Die Daten von Patienten liegen an den unterschiedlichsten Stellen und es ist für die Behandelten nicht immer leicht, überhaupt an sie heranzukommen.“ Gerade bei Arztwechseln verschärfe sich dieses Problem besonders. Rohleder fordert deshalb: „Arztpraxen und Kliniken sollten die Einsicht in die Behandlungsakte zu einem selbstverständlichen Service für ihre Patienten machen.“

Ohne Aufforderung händigen die wenigsten Ärzte Patienten ihre Akte aus. Dabei ist die Einsicht in die Akte verbrieftes Patientenrecht. Nach § 630 BGB müssen Ärzte auf Patientenverlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte gewähren. Ausnahmen sind lediglich zulässig, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Eine Ablehnung muss vom Arzt begründet werden. Außerdem dürfen Patienten elektronische Abschriften von ihrer Patientenakte verlangen. Dies wurde im Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten verankert, das Anfang 2013 verabschiedet wurde.

Kommentar: Eine Stichprobe der Stiftung Warentest fiel ernüchternd aus: Sie ließ Probanden in zwölf Arztpraxen um die Aushändigung ihrer Akte bitten. Dabei zeigte sich, dass sieben von zwölf Akten schlecht geführt waren und teils gravierende Lücken aufwiesen. Zudem hätte das Praxispersonal in gut der Hälfte der Fälle gefragt, wofür die Dokumente benötigt würden. Auch dies ist prinzipiell unzulässig, denn den Wunsch auf Aushändigung der eigenen Akte müssen Patienten laut Gesetz nicht begründen.

[ilink url=“https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Patienten-wollen-Zugang-zu-ihren-Gesundheitsdaten.html“] Link zur Quelle (Bitkom)[/ilink]