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Exklusivverträge einzelner Krankenkassen für bestimmte Hilfsmittel sind gängige Praxis. Nehmen die Krankenkassen Ausschreibungen vor, dürfen Apotheken die Kunden nicht beliefern, wie das Beispiel BKK Mobil Oil zeigt. Aktuell laufen Ausschreibungen für vier Lose bei Blutdruckmessgeräten: Halbautomaten zur Oberarmmessung, Vollautomaten zur Oberarmmessung, Vollautomaten zur Handgelenksmessung und Messgeräte für Kinder. Der Start der neuen Exklusivverträge ist der 1. Januar 2018, die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Erhält der Patient ein Rezept von seinem Arzt, geht die Verordnung an die BKK Mobil Oil oder an den Vertragspartner direkt. Der Patient wird dann mit dem entsprechenden Blutdruckmessgerät beliefert. Diese Praxis sieht bei der DAK ähnlich aus. Dort werden die Kunden allerdings mit Inhalatoren zentral versorgt: Die Firma Philmed versorgt die Patienten exklusiv mit diesen Gräten. Wer ein Gerät von Pari verlangt, muss 119 Euro aufzahlen. Ist bei der Versorgung mit diesen Inhalatoren Eile geboten und hat dies der Arzt nicht auf dem Rezept vermerkt, so kann es passieren, dass Komplikationen entstehen und der Patient in die Notaufnahme eines Krankenhauses muss, das ist der Nachteil dieser Rahmenverträge.

Quelle: Apotheke adhoc