Seite wählen

Im Rahmen des bundesweit geltenden Versorgungsvertrages der BKK vor Ort für enterale Ernährung, ableitende Inkontinenz, Tracheostoma und Stoma verwehrt die Kasse weiterhin Leistungserbringern einen Teilbeitritt. Damit handelt die BKK vor Ort gegen das Urteil des Berliner Sozialgerichts von November 2011, mit dem verhindert werden sollte, dass ein Leistungserbringer willkürlich von Verträgen ausgeschlossen werden kann.

 [ilink url=http://www.hartmann-rechtsanwaelte.de/informationen.php] Link zur Quelle (Hartmann Rechtsanwälte)[/ilink]