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Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach und seine neu gegründete, seit Mai 2022 bestehende, Regierungskommission wollen die Struktur der Kliniken und Krankenhäuser in Deutschland reformieren.  

Am 23. März 2023 hat Lauterbach nach der Sitzung der „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ einzelne Details genannt, wie der Basisvorschlag als Grundlage für die Krankenhausreform auszusehen hat, der dann je nach Auswirkungsgrad auf die stationären Einrichtungen modellierfähig zu sein scheint. Dazu werden dann verschiedene Umsetzungsparameter ausgearbeitet, mit denen die Folgen der Reform besser abzusehen wären. Das Krankenhaus-Level – Level I bedeutet ein niedriges Niveau – wird an die Leistungsgruppen angepasst. Dabei ist eine flexiblere Planung das Ziel der Krankenhausreform, so wie eine Definition der bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien, die dem Leistungsniveau-Ziel entsprechen sollen. 

Der Minister warnt vor unnötigen Klinik-Schließungen und hat zwei Aspekte der Reform starr im Blick: Eine flächendeckende und bundesweit einheitliche hochwertige PatientInnen-Versorgung ist mit einer Verbesserung der Qualität zu erreichen, das heißt, dass Kliniken sich stärker spezialisieren müssen. Die Daseinsfürsorge der stationären Einrichtungen ist ihm ebenfalls besonders wichtig und daher der zweite Schwerpunkt der Reform, die in Bezug auf den Personalmangel, die Krankenhaus-Finanzierung und die Fallpauschalen-Regelung verbesserungsfähig ist.  

Die eigens im Koalitionsvertrag vorgesehene Regierungskommission soll die Krankenhausreform umsetzen, damit nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der Abwärtstrend der Krankenhauslandschaft gestoppt wird. 

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/krankenhausreform-bund-legt-neuen-vorschlag-bis-ende-april-vor.html