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Aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geht hervor, dass Karl Lauterbach die Digitalisierung noch weiter forcieren will.  

Die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird dabei eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung von morgen spielen. Ab dem 15. Januar 2025 sind Krankenkassen dazu verpflichtet, PatientInnen ein Angebot zu unterbreiten, das auch mit Hilfe einer gesetzlichen Widerspruchslösung (Opt-out-Verfahren) abgelehnt werden kann. Allerdings sind wohl nur ein Prozent der deutschen Bevölkerung strikt dagegen, sodass 2026 eine 80-prozentige Nutzung zu erwarten ist. Die Anwendungen der digitalen Medikation und der Laborbefunde haben Vorrang, ebenso die elektronische Notfall-Speicherung. Leserechte für PatientInnen können individuell aufgehoben oder zugelassen werden. Bestimmte Indikationen, wie eine HIV-Infektion beispielsweise, lassen Dokumentations-Widersprüche gelten.  

Auch soll das E-Rezept schnellstmöglich weiterentwickelt werden und der Ausbau der Videosprechstunden vorangetrieben werden. Die 30-prozentige Begrenzung der ärztlichen Konsultationszeit wird aufgehoben. Strukturierte Versorgungsprozesse sind über die Kategorie „Qualität“ zu vergüten, sodass nicht nur die „Quantität“ nach Stundenabrechnung ausschlaggebend ist. Das BMG wünscht zur Nutzung von Telemedizin außerdem regelmäßig eine Berichterstattung.  

Die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind zudem stärker zu berücksichtigen und eine erfolgsabhängige Preisgestaltung aufzuerlegen, wenn eine vertiefte Nutzung nachgewiesen werden kann.  

Das Digitalgesetz wird demnach viel Geld kosten. Im BMG rechnet man mit veranschlagten 789 Millionen Euro, für die Jahre 2024 bis 2027. Der ePA-Ausbau wird 114 Millionen Euro verschlingen; der Ausbau der Telemedizin und die DiGA- Weiterentwicklung für zwei Jahre jeweils 24 beziehungsweise 16 Millionen Euro.  

Quelle: aerzteblatt.de