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Nachdem es Kritik an den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Bezug  auf das geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz für künstlich beatmetet Patienten – 2018 wurden 19.000 ambulant und 3.400 stationär versorgt – hagelte, ändert Spahn nun seine Reformpläne. Ursprünglich sollte die außerklinische Intensivpflege dieser Betroffenen nur noch als Ausnahme in den eigenen vier Wänden möglich sein, denn Entwöhnungsprobleme und zu lasche Qualitätsanforderungen wurden von Spahn bei zuhause zu versorgenden Patienten bemängelt. Deshalb sah er in seinem Entwurf vor, dass künstlich beatmete Patienten zukünftig in stationären Pflegeeinrichtungen oder aber in speziellen Wohneinheiten unterzubringen sind. Heftiger Widerstand von Betroffenen und Angehörigen sowie von den Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern setzte Spahn massiv unter Druck und somit änderte er seine Reformpläne: Demnach dürfen Betroffene nun selbst entscheiden, wo sie gepflegt und versorgt werden möchten. Den Ort der Versorgungsleistung bestimmt also der Kranke nun selbst. Dabei muss die Versorgung sichergestellt werden, denn persönliche, familiäre und örtliche Gegebenheiten gilt es zu berücksichtigen. Der Referentenentwurf des BMG sieht nun vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Begutachtung der außerklinischen Intensivpflege mindestens einmal pro Jahr übernimmt. Eine Verweigerung seitens des Patienten oder seines Umfeldes ist nicht möglich und bedeutet eine Versagung der häuslichen Pflege. Der bisherige Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und greift in die Grundrechte von Menschen ein, auch wenn eine schnellere Entwöhnung auf diese Weise nicht Ziel der außerklinischen Intensivpflege ist. Es soll allerdings mit Hilfe der aktualisierten Pläne auch eine Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Entwöhunung der Patienten erreicht werden. Das Potenzial ist somit auch im häuslichen Umfeld gegeben. Dafür notwendige Maßnahmen müssen erhoben und dokumentiert werden. Die Gesamtausgaben im Jahr 2018 für künstlich beatmete Patienten mit oder ohne Tracheostoma lagen bei 1,9 Milliarden Euro. Viele unseriöse Pflegeanbieter nutzten bislang die Situation und haben ordentlich abkassiert, dies wollte Spahn mit seinen Reformplänen verhindern. 

Quelle: Ärzteblatt