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Stichtag für die Anbindung der Ärzte an die Telematikinfrastruktur (TI) ist der 30. Juni 2019, das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt so festgelegt. Halten sich Arztpraxen nicht an diesen Termin, könnten Sanktionen die Folge sein, so erklärt dies Gottfried Ludewig (CDU), Abteilungsleiter für Digitalisierung im BMG in einem Interview der unabhängigen Fachzeitschrift E-HEALTH-COM gegenüber, die das ausführliche Gespräch in der Ausgabe 4/2019, die am 20. Mai erscheint, herausgibt. Ludewig ist davon überzeugt, dass diese Terminierung von den Ärzten eingehalten werden kann, allerdings entspricht der aktuelle Stand der Bestellungen und Installationen für die TI, wie zum Beispiel Konnektoren, nicht der Anzahl der noch nicht vernetzten Praxen, zu denen Ärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sowie Zahnarztpraxen gehören. Etwa jede dritte Praxis hätte bislang demnach keine Konnektoren bestellt, so Ludewig. Dieser könnte sich dann empfindliche Sanktionen wie in den USA, aber auch motivierende und wertschätzende Maßnahmen vorstellen, wenn die Interoperabilität in der Gesundheits-IT rechtzeitig umgesetzt wird. Die GKV-Honorare der nicht mitziehenden Ärzte könnten einer Regelung zufolge um ein Prozent gekürzt werden. Einige Ärzte forderten sogar eine Verlängerung der Frist für eine Anbindung an die TI, dies allerdings wird vom BMG strikt abgelehnt. 

Quelle: www.e-health.com