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Der offizielle Start des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) zum 1. Januar 2022 wurde Ende Dezember 2021 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verschoben, nachdem bereits die übrigen Gesellschafter der gematik für eine Verlängerung der Test- und Pilotphase plädierten. Aufgrund von nicht zur Verfügung stehender technischer Funktionalität wird die Einführung auf einen unbestimmten Termin verschoben, teilte das BMG auch dem Deutschen Apothekerverband (DAV) erst kürzlich mit.  

Das BMG, das mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter der gematik ist, folgt damit dem Aufruf der übrigen Gesellschafter, die schon seit längerem Bedenken wegen flächendeckenden Problemen bei der Umsetzung der elektronischen Verordnung hatten. Die Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung der digitalisierten Daten haben demnach nicht einwandfrei geklappt; 42 E-Rezepte seien bislang erst abgerechnet, obwohl das System flächendeckender ausgerollt wurde. Allerdings waren viele Gesellschafter der gematik von Anfang an skeptisch, auch bevor bundesweite Tests Anfang Dezember des letzten Jahres liefen. Vorher gab es nur bestimmte Testregionen, in denen es schleppend voranging.  

Das BMG teilt jetzt auch mit, dass erst alle Rahmenbedingungen stimmen müssten, bevor das neue Rollout-Verfahren anläuft. Bisher gibt aber allerdings kein fixes Einführungsdatum. Das BMG kritisiert auch den laxen Umgang vieler Fachleute in der Testphase, der dazu geführt hat, dass es zu Unverbindlichkeit und Missverständnissen kam. Auch wurden Verantwortlichkeiten nicht richtig kommuniziert und unterstützende Maßnahmen für Verbesserungen blieben gänzlich aus. Erst wenn das Gesamtsystem richtig funktioniert, kann das große Digitalisierungsprojekt zügig und qualitativ hochwertig, nach den gesetzlichen Vorgaben, umgesetzt werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern.  

Quelle: www.deutsche-apothekerzeitung.de