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Dr. Bernd Köppl, der Vorsitzende des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren (BMVZ), geht nach eigener Überzeugung davon aus, dass die Regelungen im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz (VSG), welches einer der wesentlichen Gesichtspunkte der Gesundheitsreform ist,  zu einer Vielzahl von Neugründungen Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) führen wird. „Dies gilt insbesondere für den Krankenhausbereich“, erklärte er am Freitag Auf einer Diskussionsveranstaltung im Rahmen der Fachmesse MEDICA in Düsseldorf modifizierte Köppl die dahingehend weiter, dass diese Neugründungen vor allem den Krankenhausbereich betreffen werden.

Köppl sieht die Medizinischen Versorgungszentren seit ihrer rechtlichen Zulassung vor zehn Jahren als einen wichtigen Stabilisierungsfaktor in der ambulanten Versorgung an. Dabei gibt er zu bedenken, dass sich die positive Entwicklung in der letzten Legislaturperiode etwas abgeschwächt habe. Die Große Koalition wolle nun jedoch im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes die Trägerschaft für MVZ wieder ausweiten.  dabei sollen vor allem auch die Kommunen einbezogen werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht insbesondere auch eine angepasste Vergütung und Zulassung von medizinischen Versorgungszentren vor.

Kommentar: Auch der Deutsche Hausärzteverband hat noch im vergangenen Monat betont, dass die Einrichtung medizinischer Versorgungszentren ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des (Haus-)Ärztemangels in einigen Gebieten Deutschlands ist. Konkret führte er Hessen an.

Doch wie schaut die Gründung eines MVZ in der Praxis eigentlich aus? Aktuell hat ein Blick auf die  Neugründung eines MVZ in Bad Segeberg gezeigt, dass diese mit einer Startphase verbunden ist, in der die Klinikträger in wirtschaftlicher Hinsicht Durchhaltevermögen beweisen müssen. Der dortige Unternehmenssprecher weist darauf hin, dass die Gründung eines MVZ nur strategisch langfristig angelegt günstig ist. Im Beispiel Bad Segeberg solle vor allem auch die Praxis in der öffentlichen Wahrnehmung unabhängiger von der Klinik dargestellt werden, obwohl eine räumliche Verbindung zwischen MVZ und Klinikgruppe besteht und die in der Praxis arbeitenden Chirurgen auch in der Klinik tätig sind.

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